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Disco Feeling: Gericht bestätigt Vorverlegung der Sperrstunde auf 2 UhrMin. Lesedauer

14. August 2019 < 1 Min. Lesedauer

Disco Feeling: Gericht bestätigt Vorverlegung der Sperrstunde auf 2 UhrMin. Lesedauer

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Die Stadt Wels hatte der Disco Feeling ursprünglich eine Sperrstunde um sechs Uhr Früh genehmigt. Seit 2017 kommt es laut der Stadt an diesem Standort wiederholt zu strafrechtlich relevanten Vorfällen, u.a. Körperverletzungen, gefährliche Drohungen, Raufhandel, Sachbeschädigungen und Suchtmittelmissbrauch.

„Im Dezember 2018 wurde aufgrund der sich wiederholenden Vorfälle – allein im Jahr 2017 ereigneten sich 35 Straftaten, im Jahr 2018 waren es 39 – der Bescheid über die spätere Sperrstunde um sechs Uhr widerrufen. Gleichzeitig wurde die Sperrstunde auf zwei Uhr festgesetzt“, so in einer Aussendung der Stadt Wels. Dagegen richteten die Betreiber der Diskothek Feeling eine Berufung, über die nunmehr der Landesverwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom Mittwoch, 7. August entschieden hat.

Die Beschwerde der Discobetreiber wurde als unbegründet abgewiesen. Wesentlicher Grund dafür war, dass die Vorverlegung der Sperrstunde jedenfalls geeignet ist, strafrechtlich relevante Vorfälle zu vermeiden. „Dies umso mehr, da sich der überwiegende Teil dieser Vorfälle nach zwei Uhr Früh ereignet haben.“, so die Verantwortlichen der Stadt Wels.

Auch die in diesem Zusammenhang vom Discobetreiber vorgebrachten Bedenken, dass bei einer vorverlegten Sperrstunde Besuchermassen gleichzeitig das Lokal verlassen müssten und es dadurch zu einer Gefährdung kommen könnte, wurde vom Gericht verworfen. Auch die Waffenverbotszone wurde als geeignetes Mittel angesehen, um Vorfälle mit Waffengewalt zu verhindern.

Die vom Stadtsenat erlassene vorverlegte Sperrstunde ist daher ab sofort wirksam, gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes kann keine Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Die Disco Feeling war ein Magnetpunkt für Kriminalität. So etwas kann dauerhaft nicht hingenommen werden. Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung das konsequente Vorgehen der Stadt.“

Wir haben versucht, die Discobetreiber über ihren Facebookaccount für eine Stellungnahme und ihre Sicht der Dinge zu erreichen. Leider haben wir bis dato keine Antwort erhalten.